In unserem modernen Eingriffsraum führen wir operative Eingriffe durch, mit denen bösartige, gutartige und kosmetisch störende Hautveränderungen in örtlicher Betäubung entfernt werden.
Vorgehen bei unsicheren Diagnosen
Zur Sicherung der Diagnose von unklaren Hauterscheinungen kann auch die Entnahme von Hautproben (Probebiopsien) durchgeführt werden. Sollte aufgrund der Ausdehnung oder Lage des Befundes eine ambulante Behandlung in unserer Praxis nicht möglich sein, leiten wir Sie an kooperierende Fachkollegen oder spezialisierte Kliniken unseres Vertauens weiter.
Unsere Sprechzeiten
Montag: 8.30-13 / 14-17
Dienstag: 8.30-13 / 14-18
Mittwoch: 8.30-13
Donnerstag: 8.30-13 / 14-18
Freitag: 9-12
Persönliche Termine können Sie bequem
über unsere Online-Rezeption buchen.
Alternativ können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Wir sind stets bemüht, Ihnen einen für Sie individuell passenden und zeitnahen Termin anzubieten. Bitte beachten Sie, dass es je nach Besuchsgrund unterschiedlich lange Wartezeiten geben kann. Falls Sie über die Online-Terminbuchung keinen passenden Termin finden können, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Email.
Für akut aufgetretene Hauterkrankungen, deren Behandlung keinen Aufschub verträgt, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Email (unter Angabe einer Rückrufnummer) mit uns Kontakt auf, um einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Kurztermin zur Abklärung hautkrebsverdächtiger Veränderungen über unsere Online-Terminbuchung zu erhalten. Weiterhin bieten wir mehrfach pro Woche eine Offene Sprechstunde an.
Das Hautkrebs-Screening steht allen Versicherten (gesetzlich und privat) ab 35 Jahren zur Verfügung und ist Bestandteil des Krebsfrüherkennungsprogramms. Manche Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch eine Kostenübernahme vor dem 35. Lebensjahr an.
Wir behandeln alle Altersgruppen einschließlich Kinder von 0-17 Jahren.
Alle Beratungen zu Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden, dürfen wir nicht über die GKV abrechnen. Eine Abrechnung dieser Beratungsleistungen (eigene Terminkategorie) erfolgt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich keine ästhetischen Behandlungen. Ferner werden nicht übernommen: Alle Laserbehandlungen, Photodynamische Therapie (mit der Ausnahme einiger BKKs), Microneedling mit Radiofrequenz, die Behandlung mit Plättchenreichem Plasma (PRP) und die Sklerosierung von Besenreisern.
Wir legen großen Wert auf eine individuelle Beratung unserer Patientinnen und Patienten. Daher wissen wir, dass der Aufwand für die gleiche Leistung je nach Hauttyp, Lokalisation und erforderlicher Wiederholung individuell sehr unterschiedlich sein kann. Pauschale Preise werden diesem Umstand nicht gerecht. Dennoch senden wir Ihnen gerne auf Anfrage eine Orientierung zu möglichen Kosten zu. Bitte beachten Sie aber, dass diese im individuellen, tatsächlichen Behandlungsfall abweichen können. Alle Kosten, die auf unsere Patientinnen und Patienten als Selbstzahlende zukommen, werden vor der Behandlung besprochen und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.